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Aktueller Hinweis!

Um eine krankheitsbedingte Praxisschließung über die Wintermonate zu vermeiden, gilt zur Infektsprechstunde wieder die Mundschutzpflicht!

Von der Mundschutzplicht betroffen sind:

– Alle Infektpatienten ab 6 Jahren

– Alle Begleitpersonen eines kranken Kindes. Aus gegebenem Anlass bitten wir während der Infektsprechtsunde um nur eine Begleitperson.

Danke für Ihr Verständnis!