Aktueller Hinweis!
Um eine krankheitsbedingte Praxisschließung über die Wintermonate zu vermeiden, gilt zur Infektsprechstunde wieder die Mundschutzpflicht!
Von der Mundschutzplicht betroffen sind:
– Alle Infektpatienten ab 6 Jahren
– Alle Begleitpersonen eines kranken Kindes. Aus gegebenem Anlass bitten wir während der Infektsprechtsunde um nur eine Begleitperson.
Danke für Ihr Verständnis!